Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht
Der Planungsverband Oberes und Oberstes Gericht ist ein Zusammenschluss aller elf Gemeinden des Oberen Gerichtes. Sein Zweck liegt in der gemeindeübergreifenden Planung und Zusammenarbeit. Im Sinne der positiven Weiterentwicklung der Region kooperieren die amtierenden Bürgermeister seit Jahren, und bearbeiten gemeinsam zentrale Themenfelder wie z.B. der vielfältigen Kultur- und Naturlandschaft, Mobilität und dem Tourismus.