Beihilfen des Bundes für mittlere und höhere Bundesschulen
Voraussetzungen für den Bezug der Beilhilfen sind Familienstand, Familiengröße und das Einkommen.
Alle Informationen dazu auf www.schuelerbeihilfen.at
Finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an mindestens 4-tägigen Schulveranstaltungen:
- AHS Unterstufe und mittlere und höhere Bundesschulen.
- Antragsfrist ist der 30. April des laufenden Schuljahres.
- Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen des Bundes - AHS (Antragsfrist ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Betreuungsteil).
Schulbeihilfe beantragen für:
- Mittlere und höhere Bundesschulen ab der 10. Schulstufe. Die Antragsfrist ist immer der 31. Dezember des laufenden Schuljahres.
- Für die 9. Schulstufe kann ein Antrag bei der Landesgedächtnisstiftung (tirol.gv.at/lgst) gestellt werden.
Heimbeihilfe beantragen für:
Mittlere und höhere Bundesschulen ab der 9. Schulstufe. Antragsfrist ist immer der 31. Dezember des laufenden Schuljahres.
Die Schul- und Heimbeihilfe ist eine Einmalzahlung für das laufende Schuljahr.
Bundesförderung für bedarfsorientierte Ferien- und Mittagsbetreuung
Bedarfsorientierte Ferienbetreuung:
Ziel der Förderung ist es, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern während den Ferien und an schulfreien Werktagen zu unterstützen. Zu den betreubaren Ferien zählen die Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien.
Gefördert werden die Personalkosten für Betreuungspersonen, die im Rahmen der Ferienbetreuung arbeiten.
Diese Förderung können
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen und
- Körperschaften öffentlichen Rechts
beantragen.
Förderanträge sind vor Beginn des Schuljahres, spätestens aber drei Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahmen elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner dazu sind hier zu finden.
Bedarsorientierte Mittagsbetreuung:
Ziel der Förderung ist es, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern während nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr zu unterstützen. Dazu gehört auch ein Mittagessen.
Gefördert werden die Personalkosten für Betreuungspersonen. Die Förderung gibt es nur, wenn in der Gemeinde kein Hort oder schulische Tagesbetreuung zur Verfügung steht.
Diese Förderung können
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- natürliche oder juristische Personen,
- gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie deren Einrichtungen und
- Körperschaften öffentlichen Rechts
beantragen.
Förderanträge sind vor Beginn des Schuljahres, spätestens aber drei Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahmen elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner dazu sind hier zu finden.