Umstellung Handy Signatur auf ID Austria

Mit 05.12.2023 wird die Handy-Signatur endgültig und vollständig von der ID Austria abgelöst. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eine ID Austria für die Nutzung von e-Government Services nötig sein wird.

Die ID Austria ist die Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Mit der ID Austria kann man, wie bereits mit der Handy-Signatur, die Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Zusätzlich dient die ID Austria als digitale Ausweisplattform.

Folgen der Umstellung am 05.12.2023:

  • Eine Ausstellung weiterer Handy-Signaturen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Bürger und Bürgerinnen müssen ab 05.12.2023, bei der Verwendung der Handy-Signatur, auf die ID Austria umsteigen.
  • Eine nicht behördlich ausgestellte Handy-Signatur kann auf die ID Austria Basis im Self Service umgestellt werden. Diese kann bis zum Zertifikatsablauf auch mit dem SMS TAN als zweiten Faktor genutzt werden. Eine Aufwertung von ID Austria Basis zu ID Austria Voll muss durch eine Passbehörde oder eine ermächtigte Gemeinde (Passgemeinde) vorgenommen werden
  • Eine behördlich ausgestellte Handy-Signatur kann durch den Bürger im Self Service auf die ID Austria Voll umgestellt werden. Hier wird die App Digitales Amt benötigt. Ausnahme sind hier Ausländer, diese müssen dafür zur LPD.
  • Bereits jetzt ist ein Nutzerumstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria möglich.
  • Eine neue ID Austria kann nur durch eine Passbehörde, Finanzämter, LPD oder ermächtigte Gemeinde (Passgemeinde) im IDR ausgestellt werden. Dieses ist immer eine ID Austria Voll.

Information zum Start der ID Austria