Tirol-Zuschuss 2024

Um die Tiroler Bevölkerung hinsichtlich der Heiz-, Energie-, Betriebs- und Wohnkosten auch weiterhin zu entlasten, hat die Tiroler Landesregierung den Tirol-Zuschuss 2.0 beschlossen. Wie bereits im Vorjahr handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss besteht. Gegenüber 2023 wurden jedoch die Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent erhöht.

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 mittels angeführtem Formular beantragt werden. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

Antragsformular Heiz- und Wohnkostenzuschuss

Folgeantrag Heiz- und Wohnkostenzuschuss

Richtlinie Heizkostenzuschuss

Richtlinie Wohnkostenzuschuss

Informationsblatt zur Einkommensberechnung