Friedhöfe Feichten und Kaltenbrunn
Mit dem Frühjahr bietet sich wiederum Gelegenheit, die Gräber auf den Friedhöfen in Feichten und Kaltenbrunn neu zu bepflanzen und liebevoll zu gestalten. In diesem Zusammenhang wird ersucht zu überprüfen, ob bei den Grabstätten Setzungen aufgetreten sind und gegebenenfalls Grabsockel beziehungsweise Einfassplatten instandgesetzt werden müssen. Grundsätzlich sollten die Grabstätten so gestaltet sein, dass die Einfassplatten eine einheitliche Höhe mit den benachbarten Gräbern aufweisen.
Der Gemeinderat hat zudem die bisherige Friedhofsordnung aus dem Jahr 1992 umfassend überarbeitet und neu erlassen. Die neue Fassung kann über den nachstehenden Link beziehungsweise im Anhang eingesehen werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.