Silvester 2025
Aufgrund der langanhaltenden trockenen Witterung herrscht in Waldbeständen große Trockenheit und ist daher von einer erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen. Zur Vorbeugung gegen das Entstehen von Waldbränden wurde daher von der Bezirkshauptmannschaft Landeck ein Verbot über das Feuerentzünden im Wald verordnet.
Die Verordnung besagt, dass in sämtlichen Waldgebieten des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten ist. Darin mitinbegriffen ist auch das Abfeuern jeglicher Feuerwerkskörper.
Da zu Silvester, insbesondere im Dorfzentrum, mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen ist und es daher auch zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern kommen wird, haben wir uns in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr dazu entschlossen, im Bereich des Dorfliftes beim Easpen ein überwachtes Areal zum Abfeuern von Raketen einzurichten. Hier wird auf einen entsprechend sicheren Umgang mit den Feuerwerkskörpern eingewirkt.
Wir bitten eindringlich, dieses Areal zu benützen und keine Raketen oder Böller im freien Gelände, insbesondere in der Nähe von Ställen und Waldflächen abzuschießen. Wir bitten weiters, dies auch den Gästen entsprechend zur Kenntnis zu bringen.
Im Anhang befindet sich die Verordnung zum Verbot des Feuerentzündens.