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Liebe Kaunertalerinnen & Kaunertaler

wir grüßen Euch herzlich mit der aktuellen Ausgabe unseres Gemeinde-Newsletters. Hier erfahrt Ihr alle wichtigen Informationen und Wissenswertes rund um die Gemeinde.

     
 

Informationen zu Bauvorhaben

Wir möchten euch heute über die Bedeutung der rechtzeitigen Abgabe von Einreichunterlagen im Rahmen eines Bauverfahrens informieren, nachdem in der Vergangenheit des Öfteren eine zu kurze Zeitspanne zur Durchführung des Bauverfahrens bemessen wurde und es so zu Komplikationen mit der rechtzeitigen Ausstellung von Baubewilligungen kam.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich beim Projekt um ein bewilligungspflichtiges, ein anzeigepflichtiges oder ein bewilligungsfreies Bauvorhaben, entsprechend der Tiroler Bauordnung TBO 2022, handelt.

Natürlich ist die Gemeinde Kaunertal bemüht, Bauverfahren möglichst rasch abzuwickeln, dennoch ist die rechtzeitige Einreichung des Bauantrags entscheidend, um Verzögerungen im Bauprojekt zu vermeiden. Es ist ratsam, den Antrag bei bewilligungspflichtigen Vorhaben mindestens sechs Monate vor dem geplanten Baubeginn einzureichen, insbesondere bei größeren oder komplexeren Projekten. Verzögerungen können nicht nur den Baustart verschieben, sondern auch zusätzliche Kosten verursachen. Darüber hinaus muss seitens der Bauherrschaft sichergestellt werden, dass alle notwendigen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben:

Das Bauverfahren umfasst mehrere Phasen, die durch das Bauamt koordiniert werden:

1.   Prüfung der Unterlagen: Nachdem der Bauantrag eingereicht wurde, prüft das Bauamt alle erforderlichen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Anschließend werden die Unterlagen an unseren Bausachverständigen zur Überprüfung der Baurechtsvorschriften übermittelt. Diese Prüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da die Unterlagen detailliert und genau untersucht werden müssen.

2.    Beteiligung anderer Behörden: In vielen Fällen müssen zusätzlich auch andere Behörden wie das Baubezirksamt, die Wildbach- und Lawinenverbauung, die Brandverhütungsstelle oder das Bundesdenkmalamt Stellung nehmen. Je nach Komplexität des Projekts kann dies den Prozess erheblich verlängern.

3.   Öffentliche Auflage: Sämtliche Bauvorhaben müssen öffentlich aufgelegt werden, damit Anwohner und andere betroffene Parteien die Möglichkeit haben, Planeinsicht zu nehmen und eventuelle Einwände zu erheben. Diese Frist dauert zumindest 10 Tage.

Wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind und keine wesentlichen Einwände erhoben werden, wird der Bauantrag vom Bürgermeister als Baubehörde genehmigt. Die Bauherrschaft erhält einen Baubewilligungsbescheid, der alle notwendigen Auflagen und Bedingungen enthält.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben:

Anzeigepflichtige Bauvorhaben sind kleinere bauliche Maßnahmen, die nicht bewilligungspflichtig sind, aber der Baubehörde vor Baubeginn gemeldet werden müssen. Die Prüfung dieser Unterlagen nimmt in der Regel weniger Zeit in Anspruch, die Einreichung sollte jedoch ebenfalls rechtzeitig vor Baubeginn (mindestens 1 Monat) erfolgen. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Bauwerber ein entsprechendes Genehmigungsschreiben.

Bewilligungsfreie Bauvorhaben:

Sofern keine wesentlichen bautechnischen Anforderungen berührt werden, sind einige kleinere Bauvorhaben auch bewilligungsfrei und benötigen daher auch keine Genehmigung seitens der Baubehörde.

Zusätzliche Verfahren:

Erfordert die Genehmigung eines Bauvorhabens eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes oder eine Anpassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, so ist eine vorausschauende und rechtzeitige Planung unerlässlich. Die genannten Verfahren sind mit einem erhöhten Aufwand verbunden und umfassen unter anderem die fachliche Ausarbeitung durch das Raumplanungsbüro der Gemeinde, die Beschlussfassung im Gemeinderat sowie die Genehmigung durch die Bau- und Raumordnungsabteilung des Landes Tirol.

Für sämtliche Fragen rund ums Bauwesen stehen die Mitarbeiter im Gemeindeamt natürlich gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen bei der Einreichung vorgelegt werden müssen, sowie nützliche Formulare sind auf der Homepage der Gemeinde unter folgenden Links abrufbar.

Informationen & Checklisten zum Thema Bauvorhaben

Formulare zum Bauwesen

     
 
Bürgerservice mit Online-Formularen
Auf der Gemeinde-Website stehen unter der Rubrik Bürgerservice sämtliche Formulare zum Download bereit. 

Anträge, Anmeldungen etc. können dort komfortabel online ausgefüllt und umgehend retour gesandt werden.

Zum Bürgerservice
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Ab sofort gibt es im Kaunertal die elektronische Zustellung von Gemeinde-Schriftstücken in Form eines E-Mails. Dieser kostenlose Service spart Kosten und entlastet die Umwelt.
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Gemeinde Kaunertal
Feichten 141, 6524 Kaunertal
Ansprechperson: Bgm. Christian Kalsberger

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Telefon: 05475 343

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