Kostenregelung für planbare Krankentransporte

Die Österreichische Gesundheitskasse schafft mit Jänner 2026 eine faire Kostenregelung für planbare Krankentransporte.

Mit Jänner 2026 werden moderate Kostenanteile für planbare Krankentransporte, wie zum Beispiel regelmäßige und planbare Fahrten zu Therapien verrechnet. So setzt die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Sicherung der Krankenbeförderung.

Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass. 

Der Kostenanteil für eine Krankenbeförderung ohne sanitätsdienstliche Begleitung (Taxi oder Fahrendienst) beträgt € 7,55. Das entspricht der Höhe der einfachen Rezeptgebühr.

Bei Krankentransporten mit sanitäsdienstlicher Betreuung, wie bei liegendem Transport oder im Tragesessel, wird die doppelte Rezeptgebühr in Höhe von € 15,10 verrechnet.

Alle weiteren Details, sowie die Ausnahmen der Kostenbeteiligung sind dem Anhang zu entnehmen oder unter www.gesundheitskasse.at nachzulesen.

Logos und Schriftzüge verschiedener Förderinstitutionen, darunter das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, LE 14-20, Land Tirol, Regio, ein grünes Symbol, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung